Behandlungskosten

Als HeilpraktikerInnen haben wir die Möglichkeit die Leistungen nach der Gebührenordnung für HeilparktikerInnen abzurechnen (GebüH). In der Regel werden die Kosten für Osteopathie von den privaten Kassen und der Beihilfestelle übernommen.

Die Osteopathie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. Deshalb darf eine osteopathische Behandlung in Deutschland nicht auf einer Kassenverordnung erfolgen. Gesetzlich versicherte PatientInnen können die Leistungen über Zusatzversicherungen erstattet bekommen – sofern heilpraktische Leistungen mitversichert sind. Eine Vielzahl an gesetzlichen Krankenkassen erstatten anteilig die osteopathische Behandlung ihrer Versicherten. Welche Vorraussetzung für eine Erstattung erfüllt sein müssen, erfragen sie bitte bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn der osteopathischen Behandlung, Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme zu klären.

Bei Fragen zu unseren Tarifen für Selbstzahler können sie sich gerne telefonisch bei uns Beraten lassen.

Falls Sie einmal doch nicht zu einem vereinbarten Termin erscheinen können, bitten wir Sie Ihren Termin 24h vorher abzusagen. Sie helfen uns, wenn Sie telefonisch und gern auch per E-Mail absagen. So können wir schneller reagieren und Patienten mit akuten Beschwerden einen Termin anbieten. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine, welche nicht neu vergeben werden können, stellen wir in Rechnung.